Papa-Ya: Ausgabe Januar 2014
Kinderschutz ins Grundgesetz? „Absurd, gefährlich und kontraproduktiv“ – mit diesen Worten beginnt die FAZ ihren Artikel zum Thema „Kinderschutz ins Grundgesetz?“ am 13.12.2007.
Als 2007 die kleine Lea-Sophie aus Schwerin durch einen Hungertod qualvoll starb, konnten sich Politiker von Regierung und Opposition zu einer Verankerung von speziellen Kinderrechten im Grundgesetz durchringen; aber die gemachten Versprechungen sind verklungen, und wie immer hat die Politik neue Ausreden gefunden, um ihrer Verantwortung nicht nachzukommen.
Wie ist der aktuelle Sachstand? Überwiegend Skepsis gegenüber einer besonderen Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung haben die am Mittwoch, dem 26. Juni 2013, vom Rechtsausschuss unter Vorsitz von Siegfried Kauder (CDU/CSU) geladenen Sachverständigen in einer Anhörung des Rechtsausschusses geäußert.
Ist es wirklich so absurd, gefährlich und kontraproduktiv, wie es Jürgen Gehb (CDU) behauptet?
Was spricht für eine Aufnahme der „Kinderrechte“ in das Grundgesetz, und welche „Kinderrechte“ sollten im Grundgesetz konkret benannt werden? Welche Argumente sprechen gegen die Aufnahme von „Kinderrechten“ in unser Grundgesetz?
Zu dieser Thematik sprach ich mit Juristen und Kinderrechtlern.
Zu meinen Interviewpartnern gehörten:
- 1. Prof. Dr. Jörg Maywald, Mitbegründer des Berliner Kinderschutz-Zentrums. Seit 1995 ist er Geschäftsführer der Deutschen Liga für das Kind, seit 2002 Sprecher der National Coalition Deutschland – Netzwerk für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, seit 2011 Honorarprofessor an der Fachhochschule Potsdam,
- 2. Prof. Dr. Bernd Grzeszick, LL.M., seit 2010 Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Internationales Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie sowie Direktor des Instituts für Staatsrecht, Verfassungslehre und Rechtsphilosophie der Universität Heidelberg,
- 3. Univ.-Prof. a. D. Dr. Jutta Limbach lehrte an der Freien Universität Berlin von 1972 bis 1999; Senatorin für Justiz des Landes Berlin in der Zeit von 1989 bis 1994 und Richterin und Vizepräsidentin (1994-2002). Sie war die erste Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts ab 1994.
Zu den weiteren Artikeln dieser Ausgabe gehören:
JAHRESTAGUNG DER DEUTSCHEN LIGA FÜR DAS KIND - Nachbericht zur Tagung der Deutsche Liga für das Kind am 18./19.10.2013 in Berlin
SOS KINDERSEELE - Was die emotionale und soziale Entwicklung unserer Kinder gefährdet - und was wir dagegen tun können – Buchpräsentation und Interview mit Dr. Michael Winterhoff
PAPA IST AUF MONTAGE - PROJEKT PIAM - Eine Initiative der JVA Bützow in Mecklenburg-Vorpommern
UMGANGSVERWEIGERUNG UND SORGERECHTSENTZUG - Kommentar zum Beschluss des OLG Frankfurt vom 12.03.2013 (6 UF 302/12)
RESILIENZ – WIDERSTANDSKRAFT GEGEN LEBENSKRISEN - Sind Kinder in Krippen oder nach Trennung der Eltern benachteiligt? Interview mit Albert Wunsch
BIOLOGISCHER VATER - Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - Ein Kommentar in Sachen „Biologischer Vater“
FETTE KLATSCHE VOR WEIHNACHTEN - NIVEA grenzt in Werbespot Väter aus
KOLUMNE - KINDERN ZULIEBE: Familie erhalten – notfalls nach Trennung, dann aber erst recht
Die Papa-Ya mit der Titelstory zu „Kinderrechte ins Grundgesetz“ erhalten Sie über www.papa-ya.de, per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.