Februar 2014
Familiengerichtliche Verfahren bestimmen das Schicksal der betroffenen Kinder.
Nach § 1684 BGB hat das Kind das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil und jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind berechtigt und verpflichtet. Wird diese Pflicht dauerhaft und wiederholt verletzt, kann das Familiengericht eine Umgangpflegschaft anordnen.
Die Fachtagung “Umgangspflegschaft: Chancen und Grenzen“ beleuchtet pädagogische und psychologische Aspekte der Umgangsverweigerung aus Sicht der betroffenen Kinder.
Januar 2014
Neue PAPA-YA Ausgabe!
Titel: Kinderschutz ins Grundgesetz? "Absurd, gefährlich und kontraproduktiv"
Einladung zur interdisziplinären Forschung
Der "Verband Anwalt des Kindes Landesverband Nordrhein – Westfalen e.V." veranstaltet am 01.12.2012 die interdisziplinäre Fachtagung zum Thema: Qualitätsmanagement in familiengerichtlichen Verfahren an der Universität Bielefeld!
Weitere Informationen hier im Flyer
Juni 2013
Aktuelle Zeitungsberichte aus der WBL:
Angela Merkel hautnah erlebt & Das Wohl der Kinder liegt ihr am Herzen
Dokumentation unserer Fachtagung
Die Dokumentation unserer Fachtagung vom 20.09.2012 ist ab Ende November einschließlich unserer Bilder hier abrufbar.