Ueber uns

Februar 2014

Familiengerichtliche Verfahren bestimmen das Schicksal der betroffenen Kinder.

 

Nach § 1684 BGB hat das Kind das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil und jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind berechtigt und verpflichtet. Wird diese Pflicht dauerhaft und wiederholt verletzt, kann das Familiengericht eine Umgangpflegschaft anordnen.

 

Die Fachtagung “Umgangspflegschaft: Chancen und Grenzen“ beleuchtet pädagogische und psychologische Aspekte der Umgangsverweigerung aus Sicht der betroffenen Kinder.

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Januar 2014

Neue PAPA-YA Ausgabe!

Titel: Kinderschutz ins Grundgesetz? "Absurd, gefährlich und kontraproduktiv"

zum ganzen Artikel

Einladung zur interdisziplinären Forschung

Der "Verband Anwalt des Kindes Landesverband Nordrhein – Westfalen e.V." veranstaltet am 01.12.2012 die interdisziplinäre Fachtagung zum Thema: Qualitätsmanagement in familiengerichtlichen Verfahren an der Universität Bielefeld!

 

Weitere Informationen hier im Flyer

 

Auch das Pro-Kind-Haus empfiehlt diese Veranstaltung

Juni 2013

Aktuelle Zeitungsberichte aus der WBL:
Angela Merkel hautnah erlebt & Das Wohl der Kinder liegt ihr am Herzen

Die beiden Artikel hier downloaden

Dokumentation unserer Fachtagung

Die Dokumentation unserer Fachtagung vom 20.09.2012 ist ab Ende November einschließlich unserer Bilder hier abrufbar.